Bei herkömmlichen Konsumgütern ist es eine legistische Selbstverständlichkeit, KonsumentInnen vor falschen oder täuschenden Deklarationen auf angebotenen Waren zu schützen. Egal, ob Textilien, Werkzeuge, Computer, Schuhe oder Schmuck, wir haben die Möglichkeit, anhand der Warendeklaration für uns zu entscheiden, ob wir zu minder- oder höherwertigen Produkten greifen. Die Deklaration in den Zutatenverzeichnissen von Lebensmitteln jedoch öffnet Lebensmittelherstellern und -vertreibern Tür und Tor für (legalisierten) Etikettenschwindel. Man könnte die Unschärfen in der Europäischen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als vernachlässigbar abtun, wären da nicht die enormen Auswirkungen auf das Konsumverhalten und auf die Volksgesundheit. Eine kürzlich erschienene Studie zeigt auf: industrielle Halbfertigprodukte weisen einen Nährstoffverlust von bis zu 90% ihres Grundnahrungsmittels auf.
Der zunehmende Konsum vorgefertigter Nahrungsmittel spiegelt letztlich unseren Lebensalltag wider. Essen und Trinken werden zunehmend zur „Nebensache“. Dem vordergründigen Nutzen der Zeitersparnis stehen dabei Nachteile gegenüber, die den KonsumentInnen vermutlich weniger bewusst sind: enorme Vitamin- und Mineralstoffverluste und ein hoher Anteil an synthetischen Zusatzstoffen. Im Jahr 2019 setzt der europäische Markt mit Conveniencefood-Produkten, also mit Fertig-Nahrungsmitteln, bereits rund € 53 Milliarden um. Unter „Conveniencefood“ versteht man nicht nur Süßigkeiten und Fertigpizza, sondern auch das Instant-Püree im Restaurant oder die Fertigsuppe in der Kindergarten-Küche.