Das probiotische Sortiment in den Einkaufsregalen verspricht eine Erhöhung der körpereigenen Abwehrkraft, Knoblauch-Kapseln unterstützen das Herz/ Kreislauf-System und wer Light-Produkte kauft, erhofft sich eine schlanke Linie. All diese Produkte waren bis 2012 noch entsprechend gekennzeichnet. Mit der sogenannten Health Claims-Verordnung ist das jedoch mittlerweile EU-weit untersagt. Seit 2012 werden VerbraucherInnen vor irreführenden Gesundheitsaussagen auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln geschützt.
Die Health Claims-Verordnung (Gesundheitsaussagen-Verordnung) war bereits im Juli 2007 verabschiedet worden, wurde dann im Jänner 2012 auch praktisch umgesetzt. In dieser Verordnung wird festgehalten, dass ein Lebensmittel bzw. ein Nährstoff in diesem Lebensmittel nur dann mit einer Gesundheitsaussage versehen werden darf, wenn dies mit anerkannten wissenschaftlichen Belegen nachgewiesen werden konnte. Demnach ist ein Health Claim eine gesundheitsbezogene Aussage, die erklärt oder suggeriert, dass ein Inhaltsstoff eine besondere Auswirkung auf die Gesundheit hat (z.B. Calcium ist gut für die Knochen). Die Bestimmungen der Health Claims-Verordnung gelten für Lebensmittel und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel, wenn diese als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Ausgenommen sind Arzneimittel und kosmetische Mittel, da diese rechtlich nicht zu den Lebensmitteln gehören.